Zwölferkarte Kinder ab drei Jahren, Jugendliche, Ermäßigte
Hinweise
Zwölf ermäßigte Eintritte für einen jeweils einmaligen ununterbrochenen Besuch des Waldbades für Kinder und Jugendliche von drei bis unter 18 Jahren, Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, Auszubildende und Studierende, Schwerbehinderte mit dem Grad der Behinderung ab 50 % sowie Freiwilligendienstleistende (FSJ und FÖJ) – flexibel nutzbar.
Zwölferkarten sind in der jeweils laufenden Saison und der Folgesaison gültig.
Nur Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen "B" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind berechtigt, eine Begleitperson kostenfrei ins Waldbad mitzunehmen. Diese muss Begleitperson muss mindestens 18 Jahre alt sein und hat die Fürsorgepflicht für die schwerbehinderte Person. Sie darf keine anderen Personen, wie z. B. die eigenen Kinder, beaufsichtigen.
Gelöste Karten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht benutzte Karten werden keine Gebühren erstattet. Bei verlorenen Karten muss eine schriftliche Verlustanzeige gestellt werden.